Teilnahmebedingungen

Allgemein

Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH (nachfolgend SFW genannt) unterstützen mit dem Ruhrpur-Taler Gruppen aus dem Fröndenberger und Wickeder Versorgungsgebiet, die sich auf vielfältige Weise engagieren. Ziel ist es, mit dem Ruhrpur-Taler einen Beitrag zur Förderung der Region und des Gemeinwohls zu leisten.

Der Ruhrpur-Taler wird auf Initiative der SFW mit Sitz in 58730 Fröndenberg, Graf-Adolf-Straße 32 durchgeführt und vergeben. Alle Preise werden von der SFW zur Verfügung gestellt.

Mit der Homepage www.ruhrpur-taler.de bieten die SFW eine Plattform für die Durchführung eines Förderwettbewerbs, bei dem gesellschaftliche Gruppen, Vereine, soziale Institutionen und Initiativen (nachfolgend Projektteilnehmende genannt) eine Förderung für ein bestimmtes Projekt in Höhe einer von den SFW im Vorfeld festgelegten Summe gewinnen können.

Die Chance auf einen Förderpreis erhalten die Teilnehmenden durch eine Online-Abstimmung. Für die Teilnahme an der Online-Abstimmung wurden Regeln seitens der SFW festgelegt.

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle gesellschaftlichen Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen, die in dem Versorgungsgebiet der SFW ansässig sind, mit einem laufenden oder geplanten Projekt aus den Bereichen Gesellschaft, Sport, Soziales, Kultur, Bildung und Umwelt. Das Versorgungsgebiet umfasst die Flächen der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Wickede (Ruhr). Sollte das Projekt nicht innerhalb von 6 Monaten nach Preisvergabe gestartet sein, behalten sich die SFW  das Recht vor, das geleistete Preisgeld vom Gewinner zurückzufordern.

Die Teilnehmenden bewerben sich online über die Homepage innerhalb der von der SFW festgelegten Bewerbungsfrist.

Die Online-Abstimmung bzw. das “Voting“ findet in einem von der SFW festgelegten Zeitraum statt.

Die Gewinner werden seitens der SFW mit einem Förderbetrag unterstützt. Die Verantwortung für die Durchführung des Projektvorhabens obliegt den Projektteilnehmenden. Die Übergabe des Förderbetrages findet an einem gesondert vereinbarten Termin statt.

 

2. Ablauf des Wettbewerbes

2.1 Bewerbungsphase


2.1.1 Verlauf

Die Projektteilnehmenden können sich ab der Veröffentlichung auf der Plattform ausschließlich online unter www.ruhrpur-taler.de/bewerbung um eine Förderung bewerben. Hierfür beschreiben die Bewerber den Verein bzw. die Organisation oder Initiative sowie das Projekt, für das Stimmen gesammelt werden sollen. Für die Präsentation können zusätzlich Bilder und Filme hochgeladen werden. Um mit den Bewerbern Kontakt aufzunehmen zu können, werden zudem Eckdaten, wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse abgefragt. Wird nach Ausfüllen des Formulars der Button „Jetzt bewerben“ angeklickt, folgt eine automatische Weiterleitung der Bewerbung an die SFW. Über den weiteren Ablauf wird der Bewerber dann via E-Mail informiert. Pro Gruppe, Verein, Institution und Initiative ist nur eine Bewerbung möglich.

2.1.2 Ausschlussgründe

Ausgeschlossen sind grundsätzlich Einzelpersonen sowie Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen,

- die direkt oder indirekt eine politische Partei bzw. eine parteinahe Institution  unterstützen,
- die Gewalt verherrlichen oder zur Gewalt aufrufen,
- die illegale Ziele verfolgen,
- die gegen geltendes Recht verstoßen,
- die gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verstoßen,
- die rassistische, menschenverachtende, strafrechtlich relevante Inhalte verbreiten,
- die pornografische, jugendgefährdende oder diskriminierende Inhalte verbreiten,
- die den Interessen der SFW widersprechen,
- die auf sonstige Weise dem Ruf der Förderung des Gemeinwohls schaden,
- die mit gefährlichen sowie sittlich, religiös oder ethisch fragwürdigen Anlässen in Verbindung stehen,
- deren Projekt gewerblichen Interessen Dritter dient (z. B. Werbung für Produkte oder Dienstleistungen),
- die materielle Anreize oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen,
- deren Projekt mit sehr hohen Risiken für Mensch und Umwelt verbunden ist,
- die polarisierende Aktivitäten als Grundlage haben,
- deren Projekt, vorwiegend einem Einzelnen zu Gute kommt.

Die SFW ist berechtigt, ein Projekt aus wichtigen Gründen vom Wettbewerb sofort oder nachträglich auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbes.

Sämtliche Ansprüche eines Teilnehmers wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung des Projekts gegenüber den SFW sind ausgeschlossen. Die Teilnehmer stellen die SFW von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, die SFW in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. Sollten die SFW nach Beendigung des Wettbewerbs von einem Verstoß der Teilnahmebedingungen Kenntnis erlangen, kann dies daher – je nach Ausmaß des Betrugs – ggf. auch die Aberkennung eines Preises bedeuten. Die SFW sind in dem Fall ebenfalls berechtigt, das bereits geleistete Preisgeld vom Gewinner zurückzufordern. Dies hat zur Folge, dass die Reihenfolge neu definiert wird, indem die nachrangig platzierten Gewinner eine Position vorrücken und ihnen dadurch ggf. eine höhere Fördersumme nachträglich zusteht. Tritt der genannte Fall ein, werden die betroffenen Teilnehmer von den Stadtwerken Fröndenberg Wickede informiert und die Fördersummen nachträglich an die entsprechenden Betroffenen angewiesen.

2.2 Unzulässige Inhalte im Teilnehmerprofil

Mit ihrer Teilnahme verpflichten sich die Teilnehmenden verbindlich, nur Bilder in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Darüber hinaus dürfen ausschließlich Bilder verwendet werden, die keine unzulässigen Inhalte aufweisen. Diese sind nachstehend aufgeführt:

2.2.1 Recht am eigenen Bild:

Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen der Nutzung schriftlich zugestimmt haben. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur bei vorliegender schriftlicher Einwilligung der Eltern genutzt werden.

2.2.2 Urheberrechte:

Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn die Teilnehmenden zur Nutzung ausdrücklich berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmende derjenige ist, der das Foto angefertigt hat oder, wenn er die schriftliche Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitschriften, Büchern, Zeitungen etc. und Bilder anderer Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung des Berechtigten verwendet werden.

Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede hat das Recht, bei einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmenden bis zur Klärung des Sachverhalts von der Wettbewerbsseite zu entfernen. Eine Verletzung von Bild- oder Urheberrechten ist per Mail an ruhrpur-taler@sfw-ruhr.de mitzuteilen .

2.3 Freischaltung

Jede Bewerbung wird anschließend von der SFW einzeln geprüft und erst bei Erfüllung aller Kriterien online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe, wie unter Punkt 3.1.2 beschrieben, vorliegen. Sämtliche Ansprüche eines Teilnehmenden wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung des Vereinsprojekts gegenüber der SFW sind ausgeschlossen.
 

3. Abstimmungsphase

Sobald die Freischaltung erfolgt ist, kann für das jeweilige Projekt mit Beginn der Abstimmungsphase votiert werden. Jede natürliche Person mit einer deutschen Mobilfunknummer kann an der Abstimmung teilnehmen, auch Bürger, die nicht im Versorgungsgebiet der SFW ansässig sind. Die Abstimmungsphase beginnt am 24. August 2023, 08.00 Uhr und geht bis zum 05. September 2023 um 24.00 Uhr. In dieser Zeit kann im Abstand von 24 Stunden ein Code angefordert werden.

Das Einreichen von Bewerbungen ist während der Abstimmungsphase weiterhin möglich.

Eine Abstimmung gilt als Teilnahme, wenn eine Person manuell oder ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme abstimmt. Für die Stimmabgabe klickt die Person den Button „Code anfordern“. Nach Eingabe der Mobilfunknummer wird automatisch ein Code (kostenlos) in Form einer SMS versandt. Der Code hat 24 Stunden Gültigkeit und kann  unter „Code eingeben“ im jeweiligen Teilnehmerprofil eingegeben werden. Ein Code entspricht einer Stimme. Der SMS-Empfang ist innerhalb der EU kostenlos. Pro Mobilfunknummer kann innerhalb von 24 Stunden nur eine SMS mit einem Abstimmcode versendet werden. Auch wenn der Code nicht eingegeben wird, ist eine erneute Zusendung des SMS-Codes erst nach Ablauf von 24 Stunden möglich.

Die Projekte sind ab Start der Abstimmungsphase automatisch nach der Reihenfolge der Platzierung gegliedert. Ist die Abstimmungsphase beendet, sind die bis zu dem Zeitpunkt abgegebenen Stimmen maßgeblich für die Verteilung der Fördergelder. Die Auflistung der Stimmen ist direkt auf der Website unter „Teilnehmer“ ersichtlich und wird von SFW zusätzlich intern protokolliert. Bei der Online-Abstimmung gewinnen diejenigen Gruppen, deren Projekte bis zum veröffentlichten Abstimmungsende die meisten gültigen Stimmen erhalten haben.

Es sind folgende Preise nach der Reihenfolge der meistgesammelten Stimmen ausgelobt:

1. Platz                  2.500 Euro
2. Platz                  2.000 Euro
3. Platz                  1.500 Euro
4. Platz                  1.000 Euro
5. Platz                     500 Euro
6. Platz                     500 Euro


Die SFW behalten sich vor, den Wettbewerb zu jeder Zeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, pausieren oder zu beenden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder Manipulation eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sollte eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden oder eines Projekts verursacht werden, können die SFW von dieser Person Schadenersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

Wir betreiben einen hohen Einsatz für eine kostenlose und faire Abstimmung. Die Verwendung von Onlinediensten für „virtuelle“ SIM-Karten ist daher nicht erlaubt. Der Einsatz von Stimmcodes über virtuelle SMS wird als Manipulation bewertet und führt zu einer Verwarnung der betreffenden Teilnehmenden sowie einer Aberkennung der per virtueller SIM-Karte empfangenen Stimmcodes. Hinweise können Sie gerne an ruhrpur-taler(at)sfw-ruhr.de senden.

Darüber hinaus werden alle Teilnehmenden bei vorzeitiger Beendigung, Verschiebung oder Pausierung des Wettbewerbs umgehend von den SFW informiert. Ob und wann der Wettbewerb erneut startet, halten sich die Stadtwerke Fröndenberg Wickede je nach Ausmaß der Problematik offen.

 

4. Gewinnbenachrichtigung

Nach Ablauf des Wettbewerbs werden die Gewinner von den SFW per E-Mail über die Platzierung und die Gewinnsumme informiert. Das entsprechende Fördergeld wird – zeitlich mit der symbolischen Preisübergabe in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Fröndenberg Wickede – an die jeweilige Gruppe überwiesen. Hierfür teilen die Gewinner den SFW schriftlich ihre Bankverbindung mit.
 

5. Datenschutz

Die für die Anmeldung erforderlichen Daten im Sinne der Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier aufrufbar ist.
Die Bewerber erklären sich mit der Anmeldung zum Wettbewerb damit einverstanden, über den Ablauf des Wettbewerbs und über Folgewettbewerbe informiert zu werden. Hierfür nutzen die SFW die angegebene E-Mailadresse.

Die Teilnehmenden können die gespeicherten personenbezogenen Daten zu jeder Zeit durch eine Anfrage an die Adresse der Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH, Graf-Adolf-Straße 32, 58730 Fröndenberg oder eine E-Mail an die Adresse ruhrpur-taler(at)sfw-ruhr.de einsehen und ändern lassen. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber der SFW an die zuvor angegebene Adresse oder per E-Mail an ruhrpur-taler(at)sfw-ruhr.de widerrufen werden.

 

6. Sonstiges

Die Sieger des Ruhrpur-Taler-Wettbewerbes dürfen von den Stadtwerken Fröndenberg Wickede mit Namen und mit Bild online via Internetseite, Facebook, Instagram und in der Presse veröffentlicht werden. Mit dieser Verwendung erklären sich alle Teilnehmenden mit dem Absenden der  Bewerbung einverstanden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Die SFW haftet lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Sollten die aufgeführten Regelungen unwirksam oder vereinzelt unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Inhaltlich verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs ist die Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH mit Sitz in 58730 Fröndenberg, Graf-Adolf-Straße 32.